Ausgleichsentschädigung bei Flugverspätung und Annullierung nach der Fluggastrechte Verordnung

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Bis zu 600 € Pauschalentschädigung

Flugpassagiere haben nach der EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätungen und Annullierungen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Bei einer Verspätung von über drei Stunden oder einer Annullierung steht eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro zu, abhängig von der Flugstrecke. Ausnahmen bestehen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, z. B. schlechtes Wetter oder Streiks. Passagiere haben zudem Anspruch auf Unterstützungsleistungen wie Verpflegung, Hotelunterbringung und Ersatzflüge.

Voraussetzungen im Detail:

Geltungsbereich

Der Flug muss in der EU starten oder bei einer EU-Airline landen.

Verspätung

Bei über drei Stunden Verspätung, abhängig von der Flugdistanz.

Keine außergewöhnlichen Umstände

Ausnahmen bestehen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, z. B. schlechtes Wetter oder Streiks.

Keine rechtzeitige Information

Anspruch besteht, wenn die Fluggesellschaft nicht mindestens 14 Tage vorher informiert hat.

Fluggastrechte-Entschädigungsrechner

Erklärung: Nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EG Nr. 261/2004) können Passagiere bei Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung unter Voraussetzungen eine pauschale Entschädigung erhalten. Die Pauschale richtet sich u. a. nach Flugentfernung und Ankunftsverspätung.

Hinweis: Der Rechner ist eine erste Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Haftungsausschluss: Die Berechnung stellt keine verbindliche Rechtsberatung dar. Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, hängt u. a. von Anwendbarkeit der Verordnung (Abflug EU/EWR oder Ankunft mit EU-Carrier), „außergewöhnlichen Umständen“, Umbuchungen und weiteren Details ab.