Ich helfe Ihnen, Ihre Rechte als Fluggast durchzusetzen und stehen Ihnen bei sämtlichen Fragen zur Verfügung.
Flugpassagiere haben nach der EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätungen und Annullierungen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Bei einer Verspätung von über drei Stunden oder einer Annullierung steht eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro zu, abhängig von der Flugstrecke. Ausnahmen bestehen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, z. B. schlechtes Wetter oder Streiks. Passagiere haben zudem Anspruch auf Unterstützungsleistungen wie Verpflegung, Hotelunterbringung und Ersatzflüge.
Der Flug muss in der EU starten oder bei einer EU-Airline landen.
Bei über drei Stunden Verspätung, abhängig von der Flugdistanz.
Ausnahmen bestehen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, z. B. schlechtes Wetter oder Streiks.
Anspruch besteht, wenn die Fluggesellschaft nicht mindestens 14 Tage vorher informiert hat.
Ermittelt den pauschalen Entschaedigungsbetrag nach Art. 7 EU-VO 261/2004 anhand Entfernung, Intra-EU und Verspaetung. Reduktion um 50 % bei Annullierung/Nichtbefoerderung mit zeitnaher Ersatzbefoerderung wird beruecksichtigt.
Haftungsausschluss
Dieses Tool liefert eine vereinfachte Einschaetzung. Ansprueche koennen bei aussergewoehnlichen Umstaenden, nicht anwendbarer Verordnung, verpassten Mindestfristen oder Sonderkonstellationen entfallen oder abweichen. Verbindliche Beurteilung erfordert eine anwaltliche Pruefung.
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