Erklärung: Bei erheblichen Mängeln (§ 536 BGB) mindert sich die Miete kraft Gesetzes. Dieser Rechner liefert eine erste Orientierung zur anteiligen Minderung innerhalb eines Monats.
Hinweis: Ergebnis ohne Gewähr; keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Mangelbeschreibung | Minderungsquote (%) | Entscheidung |
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Wassereinbruch – Nutzung gewerblicher Räume einen Monat stark eingeschränkt | 40% | LG München I, Urt. v. 13.11.1985 – 15 S 11147/85 |
Wasserschäden an Wohnzimmerdecke/Wänden (optische Beeinträchtigung) | 25% | AG Aachen, Urt. v. 05.04.1973 – 15 C 417/71 |
Tropfwasser von der Decke, Teppich durchfeuchtet | 50% | AG Leverkusen, WuM 1980, 163 |
Schimmelbefall in mehreren Räumen | 30–50% | z. B. LG Berlin, GE 1994, 1142 |
Heizungsausfall im Winter (< 0°C) | 100% | LG Berlin, GE 1988, 1207 |
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