Ausgleichsentschädigung bei Flugverspätung und Annullierung nach der Fluggastrechteverordnung

Ich helfe Ihnen, Ihre Rechte als Fluggast durchzusetzen und stehen Ihnen bei sämtlichen Fragen zur Verfügung.

Bis zu 600 € Pauschalentschädigung

Flugpassagiere haben nach der EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätungen und Annullierungen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Bei einer Verspätung von über drei Stunden oder einer Annullierung steht eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro zu, abhängig von der Flugstrecke. Ausnahmen bestehen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, z. B. schlechtes Wetter oder Streiks. Passagiere haben zudem Anspruch auf Unterstützungsleistungen wie Verpflegung, Hotelunterbringung und Ersatzflüge.

Voraussetzungen im Detail:

Geltungsbereich

Der Flug muss in der EU starten oder bei einer EU-Airline landen.

Verspätung

Bei über drei Stunden Verspätung, abhängig von der Flugdistanz.

Keine außergewöhnlichen Umstände

Ausnahmen bestehen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, z. B. schlechtes Wetter oder Streiks.

Keine rechtzeitige Information

Anspruch besteht, wenn die Fluggesellschaft nicht mindestens 14 Tage vorher informiert hat.

Fluggast-Entschaedigungsrechner (EU-VO 261/2004)

Ermittelt den pauschalen Entschaedigungsbetrag nach Art. 7 EU-VO 261/2004 anhand Entfernung, Intra-EU und Verspaetung. Reduktion um 50 % bei Annullierung/Nichtbefoerderung mit zeitnaher Ersatzbefoerderung wird beruecksichtigt.

Entfernungskategorie (Grosskreis):

Methodik: Art. 7 EU-VO 261/2004; pauschale Betraege 250/400/600 EUR nach Entfernungskategorien. Reduktion um 50 % bei Annullierung/Nichtbefoerderung, wenn Ersatzbefoerderung das Ziel innerhalb von 2h/3h/4h erreicht (je nach Entfernungskategorie). Reine Verspaetungsfaelle ≥ 3h: keine 50 %-Reduktion.
Stand: 21.09.2025. Ohne Gewaehr; Einzelfallpruefung erforderlich.

Haftungsausschluss

Dieses Tool liefert eine vereinfachte Einschaetzung. Ansprueche koennen bei aussergewoehnlichen Umstaenden, nicht anwendbarer Verordnung, verpassten Mindestfristen oder Sonderkonstellationen entfallen oder abweichen. Verbindliche Beurteilung erfordert eine anwaltliche Pruefung.