Ich helfe Ihnen, Ihre Rechte als Fluggast durchzusetzen und stehen Ihnen bei sämtlichen Fragen zur Verfügung.
Erklärung: Nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EG Nr. 261/2004) können Passagiere bei Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung unter Voraussetzungen eine pauschale Entschädigung erhalten. Die Pauschale richtet sich u. a. nach Flugentfernung und Ankunftsverspätung.
Hinweis: Der Rechner ist eine erste Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Haftungsausschluss: Die Berechnung stellt keine verbindliche Rechtsberatung dar. Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, hängt u. a. von Anwendbarkeit der Verordnung (Abflug EU/EWR oder Ankunft mit EU-Carrier), „außergewöhnlichen Umständen“, Umbuchungen und weiteren Details ab.