Der Monat der Kündigung zählt mit, wenn der Zugang spätestens am 3. Werktag (Samstag = Werktag) erfolgt. Sonst beginnt die Frist mit dem Folgemonat. Für Vermieter verlängert sich die Frist nach 5/8 Jahren.
Die Berechnung dient der schnellen Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Gesetz, Vertrag und die konkreten Umstände (insb. Zugangsnachweis, Zustellzeitpunkt, Postlaufzeiten, Besonderheiten des Mietvertrags).
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