BAG: Erfundenen Urteile in Schriftsätzen können Folgen haben

Wer vor Gericht mit erfundenen Urteilen argumentiert, riskiert mehr als nur einen schlechten Eindruck. Das Bundesarbeitsgericht hat eine Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig verworfen, weil ein Anwalt einen Schriftsatz nach Überzeugung des Gerichts nicht ausreichend geprüft hatte. Besonders problematisch waren zahlreiche falsche Gerichtsentscheidungen, sogenannte KI-Halluzinationen.

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 30. September 2026, Az. 2 AZN 339/26

1. Der Fall in Kürze

Eine Arbeitnehmerin hatte sich gegen eine Kündigung gewehrt. Nachdem sie vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg keinen Erfolg hatte, wollte sie eine Überprüfung durch das Bundesarbeitsgericht erreichen.

Ihr Rechtsanwalt reichte am 18. Juni 2026 eine Beschwerdebegründung ein. Der Schriftsatz enthielt zahlreiche Verweise auf angebliche Gerichtsentscheidungen.

Das Problem: Mehrere Entscheidungen existierten nicht. Anderen Urteilen wurden Aussagen zugeschrieben, die sie tatsächlich nicht enthielten.

Auch die Gestaltung war auffällig. Der übliche Kanzleibriefkopf fehlte und große Teile des Textes waren fett und unterstrichen.

Das Bundesarbeitsgericht zweifelte deshalb daran, dass der Rechtsanwalt den Schriftsatz selbst erstellt oder gewissenhaft überprüft hatte.

2. Was hat das Gericht entschieden?

Das Bundesarbeitsgericht verwarf die Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss vom 30. September 2026 als unzulässig.

Eine Nichtzulassungsbeschwerde ist ein Rechtsmittel, mit dem die nachträgliche Zulassung einer Revision erreicht werden soll.

Nach § 11 Abs. 4 ArbGG besteht hierfür ein besonderer Vertretungszwang. Ein zur Vertretung befugter Rechtsanwalt darf einen fremden Schriftsatz zwar verwenden. Er muss diesen aber eigenständig prüfen und die volle Verantwortung übernehmen.

Nach Überzeugung des Gerichts war dies nicht geschehen.

Zusätzlich erfüllte die Beschwerdebegründung die gesetzlichen inhaltlichen Anforderungen nicht.

Die Klägerin muss die Kosten des erfolglosen Beschwerdeverfahrens tragen. Der Wert des Beschwerdegegenstands wurde auf 9.951,00 Euro festgesetzt.

3. Worauf kommt es konkret an?

KI-generierte Rechtsprechung muss überprüft werden

KI-Systeme können überzeugend formulierte Entscheidungen nennen, die tatsächlich nicht existieren.

Genau solche erfundenen Fundstellen beanstandete das Gericht. Ein Beispiel war das angebliche BAG-Urteil vom 23. Januar 2020 mit dem Aktenzeichen 2 AZR 606/18.

Anwälte müssen deshalb kontrollieren, ob zitierte Entscheidungen tatsächlich existieren und die angegebenen Aussagen enthalten.

Eine elektronische Signatur reicht nicht immer

Grundsätzlich darf das Gericht davon ausgehen, dass ein Anwalt einen von ihm unterzeichneten Schriftsatz eigenverantwortlich geprüft hat.

Etwas anderes gilt, wenn die Umstände eindeutig gegen eine solche Prüfung sprechen.

Im entschiedenen Fall ergab sich dies aus dem ungewöhnlichen Erscheinungsbild, den inhaltlichen Mängeln und den erfundenen Entscheidungen.

Fremde Schriftsätze sind nicht verboten

Ein Anwalt darf Texte verwenden, die Mandanten oder andere Personen vorbereitet haben.

Entscheidend ist jedoch, dass er diese selbständig prüft und anschließend die Verantwortung übernimmt.

Das bloße Weiterleiten eines fremden Textes über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) genügt nicht.

Eine nachträgliche Bestätigung kann zu spät kommen

Der Rechtsanwalt erklärte am 11. August 2026, für die Beschwerdebegründung vollständig verantwortlich zu sein.

Das half der Klägerin nicht. Soweit darin eine erstmalige wirksame Übernahme des Schriftsatzes lag, erfolgte sie nach Ablauf der gesetzlichen Begründungsfrist.

Rechtsmittel müssen konkret begründet werden

Die Klägerin hatte außerdem die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung der Revision nicht ausreichend dargelegt.

Wer etwa eine Verletzung des rechtlichen Gehörs behauptet, muss konkret erklären, welchen entscheidungserheblichen Vortrag das Gericht übergangen haben soll.

Eine bloß abweichende rechtliche Bewertung genügt nicht.

4. Was bedeutet das für Betroffene?

Für Rechtsanwälte zeigt die Entscheidung, dass die eigenverantwortliche Prüfung von Schriftsätzen unverzichtbar bleibt. Das gilt auch bei Verwendung künstlicher Intelligenz.

Für Mandanten bedeutet dies, dass selbst vorbereitete Schriftsätze vor Gericht nicht ungeprüft übernommen werden können.

Wichtig ist außerdem: Das BAG hat nicht den Einsatz künstlicher Intelligenz generell verboten. Beanstandet wurde die fehlende anwaltliche Prüfung im konkreten Verfahren.

Mini-FAQ

Dürfen Rechtsanwälte KI für Schriftsätze verwenden?

Ja. Der Beschluss enthält kein generelles Verbot. Die anwaltliche Prüfpflicht bleibt bestehen.

Ist ein Schriftsatz mit einem falschen Urteil automatisch unwirksam?

Nein. Entscheidend sind die konkreten Umstände. Hier lagen zahlreiche Fehler und weitere Auffälligkeiten vor.

Darf ein Mandant einen Schriftsatz selbst vorbereiten?

Ja. Besteht Vertretungszwang, muss der vertretungsbefugte Anwalt den Text jedoch eigenständig prüfen und verantworten.

Hat das BAG eine Haftung des Rechtsanwalts festgestellt?

Nein. Über mögliche Schadensersatzansprüche gegen den Anwalt wurde nicht entschieden.

Fazit

Künstliche Intelligenz kann die juristische Arbeit unterstützen, ersetzt aber keine sorgfältige Prüfung. Erfundenen Urteile und falsche Fundstellen können erhebliche prozessuale Folgen haben. Das Bundesarbeitsgericht macht deutlich, dass eine anwaltliche Signatur keine eigenverantwortliche Bearbeitung ersetzen kann. Besonders bei fristgebundenen Rechtsmitteln kann eine unzureichende Prüfung dazu führen, dass eine gerichtliche Überprüfung scheitert.

Rechtliche Einordnung

Ob ein fehlerhafter Schriftsatz rechtliche oder haftungsrechtliche Folgen hat, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Gerade bei versäumten Fristen und unzulässigen Rechtsmitteln ist eine sorgfältige Prüfung sinnvoll. Wenn Sie betroffen sind, lassen Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten individuell prüfen.

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