Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Abfindungsrechner

Erklärung: Üblicher Ansatz: Abfindung = Bruttomonatsgehalt × Jahre der Betriebszugehörigkeit × Faktor.

Hinweis: Unverbindliche Orientierung. Für eine individuelle rechtliche Prüfung kontaktieren Sie uns bitte.

Typische Abfindungsurteile (Beispiele)

Fallbeschreibung Faktor / Abfindung Urteil
Ordentliche Kündigung mit Sozialplan 0,5 Bruttogehälter/Jahr BAG, 1 AZR 252/99
Kündigungsschutzklage erfolgreich, Einigung 1,0 Bruttogehälter/Jahr ArbG Düsseldorf, 3 Ca 3472/16
Aufhebungsvertrag 0,3 - 0,7 Bruttogehälter/Jahr LAG Berlin-Brandenburg, 4 Sa 1479/17
Führungskräfte mit Boni 1,5 - 2,0 Bruttogehälter/Jahr ArbG München, 12 Ca 9356/18

Haftungsausschluss: Die Berechnung und Tabelle stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind Gesetz, Vertrag und der Einzelfall (z. B. § 1a KSchG, § 14 SGB IV, Sozialplan, Boni).