Bis zu 600 € Pauschalentschädigung

Ausgleichsentschädigung bei Flugverspätung und Annullierung nach der Fluggastrechteverordnung

Flugpassagiere haben nach der EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätungen und Annullierungen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Bei einer Verspätung von über drei Stunden oder einer Annullierung steht eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro zu, abhängig von der Flugstrecke. Ausnahmen bestehen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, z. B. schlechtes Wetter oder Streiks. Passagiere haben zudem Anspruch auf Unterstützungsleistungen wie Verpflegung, Hotelunterbringung und Ersatzflüge.

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Ihre Rechte im Überblick

Voraussetzungen im Detail:


Geltungsbereich

Der Flug muss in der EU starten oder bei einer EU-Airline landen.

Keine Ausnahmen

Ausnahmen bestehen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, z. B. schlechtes Wetter oder Streiks.

Verspätung

Bei über drei Stunden Verspätung, abhängig von der Flugdistanz.

Information

Anspruch besteht, wenn die Fluggesellschaft nicht mindestens 14 Tage vorher informiert hat.