Kostenfalle?! Nein, Danke!

Damit Sie wissen, was meine Tätigkeit kostet, informiere ich Sie hier über die anfallenden Gebühren. Transparenz ist die Basis für Vertrauen.

Schnelle Navigation

Themenübersicht & Kostenstruktur


Transparenz ist das Fundament einer vertrauensvollen Rechtsberatung. Springen Sie direkt zu den für Sie relevanten Fragestellungen, um detaillierte Informationen zu Gebührensätzen, staatlicher Unterstützung und unserem Kostenrechner zu erhalten.

Folgende Beratungshonorare können je nach Fall anfallen

Transparenz und Planbarkeit stehen bei unserer digitalen Kanzlei an erster Stelle. Wir beraten Sie stets fair und gesetzeskonform.

Gesetzliche Gebühren (RVG)

Die Abrechnung erfolgt transparent nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), basierend auf dem Gegenstandswert des Mandats.

Stundenhonorar

Für eine maßgeschneiderte und flexible Beratung vereinbaren wir ein faires Stundenhonorar, das minutengenau erfasst wird.

Pauschalvergütung

Bei klar umrissenen Mandaten oder Projekten bieten wir Ihnen durch feste Pauschalpreise maximale finanzielle Planungssicherheit.

Finanzierung & Kosten


Transparenz von Anfang an. Erfahren Sie, welche Möglichkeiten der Kostenübernahme für Ihr juristisches Verfahren zur Verfügung stehen.

Rechtsschutzversicherung oder Beratungshilfe

In den meisten Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die anfallenden Kosten für unsere Beratung und Vertretung. Sollten Sie nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügen, unterstützen wir Sie kompetent bei der Beantragung staatlicher Beratungshilfe.

Kostenübernahme prüfen

Schadensersatzpflicht durch den Gegner

Sofern Sie im Recht sind und Ihr Anspruch begründet ist, ist die gegnerische Partei gesetzlich dazu verpflichtet, die anfallenden Anwalts- sowie Verfahrenskosten vollständig zu erstatten. Wir setzen Ihre Rechte konsequent durch.

Ansprüche berechnen

Staatliche Unterstützung

Beratungshilfe: Außergerichtliche Unterstützung


Beratungshilfe ermöglicht einkommensschwachen Personen eine professionelle außergerichtliche Rechtsberatung und Vertretung. Wenn Sie rechtliche Fragen oder Konflikte klären müssen, die Kosten für eine Kanzlei jedoch nicht selbst aufbringen können, sichert der Staat Ihnen damit den Zugang zum Recht.

Antragstellung beim Amtsgericht

Der offizielle Antrag wird direkt beim örtlichen Amtsgericht Ihres Wohnsitzes eingereicht. Nehmen Sie hierzu aktuelle Nachweise über Ihr Einkommen (z.B. Bescheide, Gehaltsabrechnungen) sowie Unterlagen zu Ihrem aktuellen rechtlichen Problem mit, um den Beratungshilfeschein direkt vor Ort zu erhalten.


Formular anfordern

Prozesskostenhilfe (PKH)

Unterstützung im Gerichtsverfahren


PKH sichert den Zugang zum Recht für Personen mit unzureichenden finanziellen Mitteln. Voraussetzungen: Bedürftigkeit, hinreichendes Rechtsschutzbedürfnis und angemessene Erfolgsaussichten.

Antrag & Verfahren

Der Antrag erfolgt direkt beim zuständigen Gericht im Rahmen des Verfahrens. Erfordert wird die detaillierte Offenlegung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse.

Arbeitsrechtliche Besonderheit

Im Arbeitsrecht erleichtert § 12a ArbGG den Zugang aufgrund der sozialen Schutzfunktion. Da in erster Instanz kein Kostenerstattungsanspruch besteht, ist die Absicherung über PKH umso entscheidender.

Voraussetzungen auf einen Blick

Kostenerstattung durch die Gegenseite

Schadensersatzpflicht durch den Gegner: Anerkannte Anwendungsfälle


Unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen ist Ihr Gegner gesetzlich verpflichtet, die außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren als Schadensersatz zu tragen. Die Rechtsprechung hat hierzu klare Fallgruppen etabliert.

1. Verzugsschaden (§§ 280, 286 BGB)

Anwaltskosten sind als Verzugsschaden erstattungsfähig, wenn sich der Gegner bereits bei Beauftragung des Rechtsanwalts im Verzug befand (z. B. nach voriger Mahnung oder Ablauf einer Zahlungsfrist). Leitentscheidung: AG Essen, Az. 17 C 260/13

2. Vertragliche Pflichtverletzung

Verletzt eine Vertragspartei schuldhaft eine Pflicht, sind die Kosten erstattungsfähig, sofern die Einschaltung eines Anwalts aus Sicht des Geschädigten zur Schadensbeseitigung notwendig und angemessen war. Leitentscheidung: OLG Hamm, Beschluss vom 18.01.2019

3. Unberechtigte Abmahnung

Wird eine Abmahnung ohne rechtliche Grundlage ausgesprochen, kann der zu Unrecht Abgemahnte seine Verteidigungskosten vom Abmahnenden im Wege des Schadensersatzes zurückfordern. Leitentscheidung: AG München, Urteil vom 19.11.2012

4. Deliktische Haftung (§ 823 BGB)

Bei unerlaubten Handlungen (z.B. Sachbeschädigung oder Betrug) stellen die Kosten der Rechtsverfolgung einen Teil des erstattungsfähigen Schadens dar und müssen vom Schädiger getragen werden. Leitentscheidung: BGH, Az. VI ZR 175/05

Wichtiger Hinweis: Jeder Sachverhalt ist einzigartig. Die konkrete Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten hängt von den spezifischen Umständen des Einzelfalls ab und erfordert stets eine individuelle juristische Prüfung durch eine qualifizierte Kanzlei.

RECHTSLAGE & VERFAHREN

Kostenerstattung und Schadensersatzpflicht durch den Gegner


Grundsätzlich trägt die unterliegende Partei die Verfahrenskosten. Wichtige Ausnahme im Arbeitsrecht (§ 12a ArbGG): In der ersten Instanz besteht kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten durch den Gegner, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Dies dient dem Schutz des Arbeitnehmers vor hohen Kostenrisiken.

Professionelle vertragliche Einigung per Handschlag in einer Kanzlei

Anwaltskostenrechner

Wie hoch könnten die Anwaltskosten für Ihr Anliegen sein? Ermitteln Sie eine unverbindliche Orientierung für typische zivilrechtliche Angelegenheiten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Bei einer Geldforderung ist dies häufig der geforderte Betrag. Bei anderen Rechtsfragen kann der Wert anders bestimmt werden.
Welche Tätigkeit soll geschätzt werden?
Wichtiger Hinweis / Haftungsausschluss

Dieser Rechner dient ausschließlich der unverbindlichen Orientierung. Er stellt weder ein verbindliches Honorarangebot noch eine Rechtsberatung oder Kostenzusage dar. Berechnet werden vereinfachte Standardfälle einer zivilrechtlichen Vertretung durch einen Rechtsanwalt auf Grundlage des RVG (Gebührentabelle 2025). Die konkrete Vergütung kann insbesondere aufgrund des Gegenstandswerts, des Umfangs und der Schwierigkeit, einer Vergütungsvereinbarung, zusätzlicher Gebühren oder Auslagen, weiterer Beteiligter, mehrerer Angelegenheiten, eines Vergleichs, vorangegangener Tätigkeiten oder abweichender gesetzlicher Regelungen höher oder niedriger ausfallen.

Die Schätzung umfasst ausschließlich die dargestellten eigenen Anwaltskosten. Gerichtsgebühren, gegnerische Anwaltskosten, Sachverständigenkosten, Reisekosten und sonstige Verfahrenskosten sind nicht enthalten. Die tatsächliche Kostenlast hängt unter anderem vom Ausgang eines Verfahrens ab. Für Arbeits-, Familien-, Straf-, Sozial- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsmittel gelten teils abweichende Regeln. Bei Erstberatungen und Vergütungsvereinbarungen können andere Beträge maßgeblich sein. Die Berechnung ersetzt keine individuelle Kostenaufklärung.

Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften im Zeitpunkt der Mandatierung und die konkret getroffene Vergütungsvereinbarung.

Gesetzliche Grundlagen: Anlage 2 RVG (Gebührentabelle), Anlage 1 RVG (Vergütungsverzeichnis) und § 15a RVG (Anrechnung).