Seit Juli 2026 gelten in Deutschland neue Regeln für die Reparatur defekter Waren. Hersteller müssen bestimmte Produkte künftig auch außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung reparieren. Zudem profitieren Verbraucher von längeren Fristen, wenn sie sich bei einem Mangel für eine Reparatur entscheiden.
1. Der Fall in Kürze
Ein Smartphone funktioniert nicht mehr, die Waschmaschine ist defekt oder der Geschirrspüler streikt. Häufig stellt sich dann die Frage, ob eine Reparatur noch möglich ist und wer dafür aufkommen muss.
Mit dem Gesetz vom 16. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 212) hat der Gesetzgeber die europäische Reparaturrichtlinie (EU) 2024/1799 umgesetzt.
Das Gesetz ist überwiegend am 23. Juli 2026 in Kraft getreten. Es soll Reparaturen erleichtern und verhindern, dass grundsätzlich reparierbare Geräte vorschnell ersetzt werden müssen.
2. Was hat der Gesetzgeber geändert?
Die neuen Vorschriften stärken die Rechte von Verbrauchern in zwei unterschiedlichen Situationen.
Während der Gewährleistung: Entscheidet sich der Verbraucher bei einem mangelhaften Produkt für eine Reparatur, verlängert sich die ursprüngliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche einmalig um zwölf Monate (§ 475e Abs. 5 BGB).
Außerhalb der Gewährleistung: Für bestimmte Produktgruppen besteht nun ein gesetzlicher Reparaturanspruch gegen den Hersteller (§§ 479a, 479b BGB). Die Reparatur darf allerdings angemessen vergütet werden.
Damit wird eine Reparatur rechtlich attraktiver. Ein genereller Anspruch auf kostenlose Reparaturen entsteht jedoch nicht.
3. Worauf kommt es konkret an?
Welche Geräte müssen Hersteller reparieren?
Die Verpflichtung betrifft ausgewählte Produktgruppen, darunter Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlschränke, elektronische Displays, Smartphones, Tablets und Staubsauger.
Entscheidend sind die jeweiligen europäischen Anforderungen an die Reparierbarkeit. Der Anspruch besteht nur innerhalb des dadurch vorgegebenen Umfangs und Zeitraums.
Wann muss die Reparatur kostenlos sein?
Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung muss der Verkäufer eine geschuldete Nachbesserung grundsätzlich kostenlos durchführen.
Der eigenständige Reparaturanspruch gegen den Hersteller kann dagegen kostenpflichtig sein. Das Entgelt muss angemessen sein (§ 479b Abs. 3 BGB).
Wann verlängert sich die Gewährleistung um zwölf Monate?
Wird ein Mangel durch Nachbesserung behoben, verlängert sich die ursprüngliche Verjährungsfrist einmalig um zwölf Monate.
Wichtig: Es beginnt nicht automatisch eine neue zweijährige Frist. Auch führt nicht jede weitere Reparatur zu einer erneuten Verlängerung.
Dürfen Hersteller fremde Ersatzteile verbieten?
Hersteller dürfen unabhängige Reparaturen nicht ohne sachliche Rechtfertigung durch technische Sperren behindern.
Das gilt auch für rechtmäßig verwendete gebrauchte, kompatible oder mittels 3-D-Druck hergestellte Ersatzteile (§ 479e BGB).
Müssen Reparaturkosten vorher erkennbar sein?
Hersteller müssen Informationen über ihre Reparaturleistungen bereitstellen und Richtpreise für typische Reparaturen auf einer frei zugänglichen Webseite veröffentlichen.
Reparaturbetriebe können zudem freiwillig ein europäisches Reparaturformular verwenden. Dieses enthält unter anderem Angaben zu Kosten, Reparaturdauer und Ersatzgeräten. Der Betrieb bleibt grundsätzlich 30 Kalendertage an sein Angebot gebunden.
4. Was bedeutet das für Betroffene?
Verbraucher sollten zunächst prüfen, ob noch Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer bestehen.
Ist dies nicht der Fall, kann ein Reparaturanspruch gegenüber dem Hersteller bestehen. Eine pauschale Ablehnung allein wegen einer früheren Fremdreparatur ist nicht zulässig.
Wichtig ist die Übergangsregelung: Für Kaufverträge, die vor dem 31. Juli 2026 geschlossen wurden, gilt grundsätzlich das bisherige Kaufrecht fort (Art. 229 § 72 EGBGB). Bei älteren Geräten ist deshalb besonders sorgfältig zwischen kaufvertraglichen Ansprüchen und der neuen Herstellerpflicht zu unterscheiden.
Mini-FAQ
Gilt das Recht auf Reparatur für jedes Elektrogerät?
Nein. Erfasst sind nur die gesetzlich bestimmten Produktgruppen.
Kann ich immer ein Ersatzgerät verlangen?
Nein. Während einer Nachbesserung kann der Verkäufer kostenlos Ersatzware anbieten. Eine allgemeine Pflicht dazu enthält die Neuregelung nicht.
Darf der Hersteller eine Reparatur ablehnen?
Ja, wenn sie tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist oder der gesetzliche Reparaturanspruch nicht besteht.
Muss ich mich direkt an den Hersteller wenden?
Bei der gesetzlichen Gewährleistung ist grundsätzlich der Verkäufer zuständig. Der zusätzliche Reparaturanspruch richtet sich gegen den Hersteller oder einen gesetzlich bestimmten Verantwortlichen.
Fazit
Das neue Recht auf Reparatur stärkt Verbraucher, ohne eine kostenlose Reparatur sämtlicher Produkte vorzuschreiben. Besonders relevant sind die zusätzliche Reparaturpflicht bestimmter Hersteller und die einmalige Verlängerung der Verjährungsfrist um zwölf Monate. Verbraucher sollten vor einer Neuanschaffung prüfen, ob eine Reparatur verlangt werden kann. Maßgeblich bleiben die Produktgruppe, die gesetzlichen Voraussetzungen und gegebenenfalls das Kaufdatum.
Rechtliche Unterstützung
Ob ein Hersteller zur Reparatur verpflichtet ist oder Ansprüche gegen den Verkäufer bestehen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Gerade bei verweigerten Reparaturen, hohen Kosten oder Streitigkeiten über Gewährleistungsfristen kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein.

