Das neue Recht auf Reparatur stärkt Verbraucher, verlängert die Nutzungsdauer vieler Geräte und zwingt Hersteller, Reparaturen einfacher und bezahlbar zu machen.
Hintergrund: EU-Richtlinie und Umsetzung in Deutschland
Seit Juli 2024 gilt die EU-Richtlinie über das „Recht auf Reparatur“, die alle Mitgliedstaaten bis zum 31. Juli 2026 in nationales Recht umsetzen müssen. Ziel ist es, Ressourcen zu schonen, Elektroschrott zu verringern und Reparaturen attraktiver zu machen als den Neukauf.
In Deutschland wird die Richtlinie durch Änderungen im Gewährleistungsrecht und spezielle Reparaturpflichten für Hersteller umgesetzt. Ab dem 31. Juli 2026 sollen die neuen Regeln praktisch anwendbar sein.
Welche Produkte sind betroffen?
Das Recht auf Reparatur gilt nicht für alle Waren, sondern zunächst nur für bestimmte, im Anhang der EU-Richtlinie aufgelistete Produktgruppen. Dazu gehören insbesondere:
- Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühl- und Gefriergeräte
- Staubsauger und andere größere Haushaltsgeräte
- Smartphones, Tablets, Displays und ähnliche Elektronikgeräte
- Teilweise auch Produkte mit Batterien, etwa bestimmte Fahrzeuge oder Akkugeräte
Die Liste kann künftig um weitere Produktkategorien erweitert werden,
Zentrale Rechte der Verbraucher
Verbraucher erhalten neue und erweiterte Rechte gegenüber Herstellern, insbesondere nach Ablauf der normalen Gewährleistungsfrist.
- Recht auf Reparatur auch nach der gesetzlichen Gewährleistungszeit für die genannten Produktgruppen.
- Vorrang der Reparatur während der Gewährleistung, wenn sie günstiger oder kostenmäßig gleichwertig zur Neulieferung ist.
- Verlängerung der Gewährleistung um ein Jahr, wenn ein Produkt während der Garantie repariert wird.
- In Deutschland: Bei Wahl der Reparatur statt Neulieferung kann sich die Gewährleistungsfrist gegenüber dem Händler von zwei auf drei Jahre verlängern.
Das Recht besteht in der Regel unmittelbar gegenüber dem Hersteller; existiert dieser in der EU nicht mehr, können Importeur, Bevollmächtigter oder Händler in die Pflicht genommen werden.
Pflichten der Hersteller und Werkstätten
Um das neue Recht praktisch wirksam zu machen, werden Hersteller weitreichend verpflichtet.
- Pflicht, Reparaturen unentgeltlich oder zu einem angemessenen Preis über mehrere Jahre anzubieten (z.B. bis zu zehn Jahre bei Waschmaschinen, sieben Jahre bei Smartphones ab Produktionsende des Modells).
- Bereitstellung von Ersatzteilen und Werkzeugen zu angemessenen Preisen für einen festgelegten Zeitraum.
- Verbot, Software oder technische Schutzmaßnahmen zu nutzen, die Reparaturen unangemessen erschweren.
- Veröffentlichung transparenter Informationen zu Reparaturleistungen und -kosten.
- Bereitstellung von Reparaturinformationen auch für unabhängige Werkstätten.
Während einer längeren Reparaturdauer sollen Verbraucher teils Anspruch auf ein Ersatzgerät oder die Möglichkeit haben, ein generalüberholtes Gerät zu wählen, wenn eine Reparatur unmöglich ist.
Praktische Folgen: Was sollten Verbraucher tun?
Für Verbraucher bedeutet das Recht auf Reparatur, dass sie defekte Geräte künftig häufiger wirtschaftlich sinnvoll reparieren lassen können, statt neu zu kaufen. Zugleich entstehen neue Ansprüche direkt gegenüber dem Hersteller, was insbesondere nach Ablauf der Gewährleistung interessant ist.
Typische Schritte im Ernstfall:
- Prüfen, ob das Gerät in eine der betroffenen Produktgruppen fällt.
- Zuerst Ansprüche aus Gewährleistung oder Garantie gegenüber dem Händler nutzen.
- Nach Ablauf der Gewährleistung: Hersteller kontaktieren und auf das Recht auf Reparatur verweisen.
- Reparaturangebot, Kosten und Dauer dokumentieren; bei Problemen rechtlichen Rat einholen.
Die EU plant eine Online-Plattform, über die Verbraucher passende Reparaturbetriebe in ihrer Nähe finden können; ergänzend werden nationale Portale diskutiert.

