Forderungen richtig durchsetzen!

Schuldnerverzug und Anwaltsinkasso


Sichern Sie Ihre Liquidität durch konsequentes und rechtssicheres Forderungsmanagement. Unsere erfahrene Kanzlei vertritt Ihre Interessen effizient, konsequent und zielgerichtet.

Verzugszinsenrechner

Mit unserem professionellen Verzugszinsenrechner können Sie schnell, präzise und unkompliziert die gesetzlich anfallenden Zinsen ermitteln. Sichern Sie sich Ihren berechtigten Anspruch und wahren Sie Ihre Liquidität im Handumdrehen.

Berechnungsgrundlage 2024

Aktueller Basiszinssatz für Handelsgeschäfte
+ 0 %

Verzugszinsen berechnen

Berechnung nach §§ 247, 288 BGB mit dem jeweils geltenden Basiszinssatz.




Gesetzlicher Zinssatz

Rechenmethode: einfache Zinsen ohne Zinseszins, tatsächliche Kalendertage / 365, Beginn und Ende inklusive. Keine Berücksichtigung von Teilzahlungen, Hemmung oder Sonderzinsregeln. Basiszinssätze bis 31.12.2026 hinterlegt. Für spätere Zeiträume ist eine Aktualisierung erforderlich.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Basiszinssatz. Die Berechnung ist unverbindlich und ersetzt keine Prüfung des konkreten Verzugsbeginns.

RECHTLICHER HINTERGRUND

Voraussetzungen des Schuldnerverzugs


Mahnung

Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug.

Konkreter Fälligkeitszeitpunkt

Ist ein konkreter Leistungstag vereinbart oder lässt sich dieser kalendermäßig bestimmen, bedarf es keiner vorherigen Mahnung für den Verzugseintritt.

Leistungsverweigerung

Verweigert der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig, tritt der Verzug sofort ein. Eine Mahnung ist in diesem Fall entbehrlich.

Besondere Gründe

Ebenfalls könnte eine Interessenabwägung unter besonderen Umständen den sofortigen Verzugseintritt ohne vorhergehende Mahnung rechtfertigen.

Anwaltskosten im vorgerichtlichen Inkasso berechnen

Unverbindliche Gebührenberechnung nach RVG, Gebührenstand 2025.


Art der Forderung

Die Höhe der Geschäftsgebühr richtet sich nach Tätigkeit, Umfang und Schwierigkeit. Bei unbestrittenen Forderungen gilt regelmäßig die Grenze von 0,9. Eine 1,3-Gebühr ist dort nur bei besonders umfangreicher oder besonders schwieriger Inkassodienstleistung möglich. In einfachen Fällen gilt 0,5. Die erstattungsfähigen Verzugskosten können von der anwaltlichen Vergütung abweichen.

Berücksichtigt sind nur die Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG, die pauschalen Entgelte für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG und gegebenenfalls die Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG. Weitere Gebühren, Auslagen, Anrechnung, Vorschriften zu Übergangsfällen und Einwendungen werden nicht berechnet.

Quellen: RVG Anlage 2 (Gebührentabelle) und RVG Anlage 1 (Vergütungsverzeichnis).

Professionelles Anwaltsinkasso


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