Schuldnerverzug und Anwaltsinkasso
Schuldnerverzug und Anwaltsinkasso
Forderungen richtig durchsetzen!
Berechnungsformular Verzugszinsen
Bitte geben Sie die Hauptforderung (in €), den Verzugsbeginn und das Verzugsende ein. Bei Verbrauchern beträgt der gesetzliche Verzugszins 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB), bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Der Basiszinssatz (§ 247 BGB) ist bis 31.12.2025 hinterlegt.
Haftungsausschluss
Die Berechnung erfolgt mit groesster Sorgfalt, jedoch ohne Gewaehr fuer Richtigkeit, Vollstaendigkeit oder Aktualitaet und stellt keine Rechtsberatung dar. Verbindliche Auskuenfte zu Ihrem Einzelfall erfordern eine anwaltliche Pruefung. Gesetzesaenderungen und neue Basiszinssatz-Bekanntmachungen koennen Abweichungen bewirken. Fuer die Nutzung und die daraus gezogenen Schluesse wird keine Haftung uebernommen.
Inkasso-Gebührenrechner
Erklärung: Im vorgerichtlichen Inkasso fällt regelmässig eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG an. Der typische Gebührensatz betraegt 1,3 (Schwellengebuehr); je nach Umfang/Schwierigkeit sind abweichend auch andere Saetze (z. B. 0,5) moeglich. Dieses Tool zeigt beide Varianten im Vergleich.
Berechnung: Wertgebuehr aus Par. 13 RVG (Stand 2025) x Gebuehrensatz + TK-Pauschale Nr. 7002 VV RVG (20 % der Gebuehren, max. 20 EUR) + 19 % USt (Nr. 7008 VV RVG). Die TK-Pauschale faellt je Angelegenheit nur einmal an – die doppelte Darstellung dient dem Vergleich der beiden Gebuehrensaetze.
Haftungsausschluss
Die Berechnung erfolgt mit groesster Sorgfalt, jedoch ohne Gewaehr und ersetzt keine Rechtsberatung. Massgeblich sind Gesetz und Verguetungsverzeichnis (RVG/VV RVG) in der jeweils gueltigen Fassung. Abweichungen koennen sich je nach Einzelfall (Gebuehrensatz nach Par. 14 RVG, weitere Auslagen/Positionen) ergeben. Fuer Nutzung und Ergebnisse wird keine Haftung uebernommen.
