Arbeitsrecht

Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern vom Beginn eines Arbeitsverhältnisses bis zu dessen Beendigung. Typische Themen sind Kündigung, Abmahnung, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Zeugnisse und Aufhebungsverträge. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre rechtlichen Möglichkeiten realistisch einzuschätzen und Ihre Interessen außergerichtlich wie auch vor Gericht konsequent zu vertreten.

Arbeitsvertragliche Ansprüche 

​Das Arbeitsrecht ist geprägt von zahlreichen Arbeitnehmerschutzvorschriften. Grund: Der Gesetzgeber versucht den regelmäßig „verhandlungsschwachen“ Arbeitnehmer zu schützen und einen Ausgleich im Verhältnis zum Arbeitnehmer zu schaffen. Der Arbeitnehmer hat damit in bestimmten Fällen gesetzliche Ansprüche, z.B. arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz, die Befristungsabreden müssen schriftlich Erfolgen oder die wesentlichen Arbeitsbedingungen sind dem Arbeitnehmer schriftlich mitzuteilen.Weiter bestehen zahlreiche Regelungen zu besonderen Beschäftigungsformen, wie der Arbeitnehmerüberlassung, der Beschäftigung von Auszubildenden oder berufsrechtliche Vorschriften. Ich biete Ihnen daher kompetente Beratung zur vielschichtigen Sondermaterie „Arbeitsrecht“.

​Arbeitsvertragliche Gestaltung

​Durch die zahlreichen Sondervorschriften ist bei der arbeitsvertraglichen Gestaltung besondere Vorsicht geboten. Lassen Sie sich präventiv von mir beraten!

Kollektivarbeitsrecht

​Daneben berate ich Sie zu allen Rechtsfragen rund um den Bereich des Kollektivarbeitsrecht. Betriebsräte, Aufsichtsräte oder Gewerkschaften. Mitbestimmung soll Arbeitnehmern die Möglichkeit geben, in grundsätzlichen Fragen, die sie selbst betreffen mitzuentscheiden.  Damit die Mitbestimmung ordnungsgemäß ausgeübt wird und nicht vielleicht sogar missbraucht, ist rechtliche Beratung unabdingbar. Schildern Sie mir gerne unverbindlich Ihren Sachverhalt.