Mindestlohn steigt: 13,90 EUR ab 2026 und 14,60 EUR ab 2027

Ab dem 1. Januar 2026 wird der gesetzliche Mindestlohn angehoben. Ein Jahr später kommt die nächste Stufe. Das klingt nach einer kleinen Stellschraube, ist in der Praxis aber oft ein echter Kosten und Organisationsfaktor, vor allem bei Minijobs, Aushilfen und Betrieben mit vielen Stundenlohnverträgen.

Was regelt die MiLoV5 konkret

Die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5) legt die neuen Beträge fest:

  • ab 01.01.2026: 13,90 Euro brutto je Zeitstunde
  • ab 01.01.2027: 14,60 Euro brutto je Zeitstunde

Die Verordnung tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Wen betrifft das

Betroffen sind grundsätzlich alle Beschäftigten, die unter den gesetzlichen Mindestlohn fallen. In der Praxis taucht das Thema besonders häufig auf, wenn der Stundenlohn bisher knapp am Mindestlohn lag oder wenn Arbeitszeiten stark schwanken, zum Beispiel im Gastrobereich, im Einzelhandel oder bei Saisonarbeit.

Wichtig ist dabei ein Punkt, der gern verwechselt wird: Der Mindestlohn ist ein Stundenlohn. Ob jemand Vollzeit oder Teilzeit arbeitet, ändert nichts daran, wie hoch der Stundenbetrag mindestens sein muss.

Was Arbeitgeber jetzt prüfen sollten

Wer das sauber umsetzt, spart sich später Diskussionen und Nachzahlungen. Eine kurze Praxis Checkliste:

  • Stundenlöhne prüfen, ob ab 01.01.2026 mindestens 13,90 Euro erreicht werden
  • Lohnabrechnungssysteme und Vorlagen aktualisieren
  • bei Minijobs die Stundenplanung im Blick behalten, weil ein höherer Stundenlohn die mögliche Stundenzahl pro Monat reduzieren kann, wenn man unter einer Monatsgrenze bleiben will
  • Arbeitszeitaufzeichnungen sauber führen, wo sie erforderlich sind

Was Arbeitnehmer tun können

Auch auf Arbeitnehmerseite lohnt sich ein kurzer Blick, vor allem in den ersten Abrechnungen 2026:

  • stimmt der ausgewiesene Stundenlohn
  • passen die abgerechneten Stunden
  • gibt es Abzüge oder Rundungen, die am Ende auffallen

Wenn etwas nicht passt, hilft meistens eine frühe, sachliche Nachfrage. Viele Probleme entstehen nicht aus bösem Willen, sondern aus veralteten Einstellungen in der Abrechnung oder aus schlichter Unachtsamkeit zum Stichtag.

Fazit

Die Stichtage sind klar, die Beträge auch. Die eigentliche Arbeit steckt in der Umsetzung, besonders bei Stundenkonten, wechselnden Schichten und Minijobs. Wer rechtzeitig umstellt, hat ab Januar weniger Stress. Wer es erst merkt, wenn die erste Beschwerde kommt, hat meistens die schlechtere Laune und die teurere Korrektur.