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Flugpassagiere haben nach der EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätungen und Annullierungen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Bei einer Verspätung von über drei Stunden oder einer Annullierung steht eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro zu, abhängig von der Flugstrecke. Ausnahmen bestehen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, z. B. schlechtes Wetter oder Streiks. Passagiere haben zudem Anspruch auf Unterstützungsleistungen wie Verpflegung, Hotelunterbringung und Ersatzflüge.
Der Flug muss in der EU starten oder bei einer EU-Airline landen.
Bei über drei Stunden Verspätung, abhängig von der Flugdistanz.
Ausnahmen bestehen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, z. B. schlechtes Wetter oder Streiks.
Anspruch besteht, wenn die Fluggesellschaft nicht mindestens 14 Tage vorher informiert hat.
Erklärung: Nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EG Nr. 261/2004) haben Passagiere bei Flugverspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke und der Verspätungsdauer. Unser Rechner liefert eine erste Orientierung.
Hinweis: Der Rechner stellt keine verbindliche Rechtsberatung dar. Für eine individuelle rechtliche Prüfung kontaktieren Sie uns bitte persönlich.
Haftungsausschluss: Die Berechnung stellt keine verbindliche Rechtsberatung dar. Für eine individuelle Prüfung Ihres Anspruchs kontaktieren Sie uns bitte direkt.
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