Anwaltsinkasso

Erst bei Verzug können Sie entstandene Schäden aus der Verzögerung geltend machen!

Sie haben Ihre Leistung ordnungsgemäß erbracht, doch die Rechnung bleibt offen? Oder eine vertraglich geschuldete Nebenleistung wird nicht erfüllt?


Verzug – der Dreh- und Angelpunkt!

Nur wenn der Schuldner in Verzug ist (§ 286 BGB), können Sie Verzögerungsschäden geltend machen – darunter auch Rechtsanwalts- und Inkassokosten.

Wichtig: Beauftragen Sie einen Anwalt oder ein Inkassounternehmen erst nach der ersten Mahnung, es sei denn, eine Mahnung ist ausnahmsweise entbehrlich.


Wann liegt Verzug vor?

Wenn der Schuldner trotz Mahnung nicht zahlt. In manchen Fällen ist eine Mahnung nicht erforderlich.

Inhalte einer Mahnung

  • Das Gesetz (§ 286 Abs. 1 BGB) stellt keine besonderen Anforderungen an eine Mahnung. Entscheidend ist, dass sie eindeutig und bestimmt formuliert ist. Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil v. 10.03.1998, Az.: X ZR 70/96) genügt bereits eine höflich formulierte Aufforderung, aus der klar hervorgeht, dass Sie die sofortige Zahlung oder Erfüllung der Leistung verlangen.
  • Die Mahnung dient als „letzter Warnschuss“ – erst danach treten die Verzugsfolgen ein.

Wann ist keine Mahnung erforderlich?

  • Kalenderfrist (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB): Wurde ein festes Zahlungsdatum vereinbart, ist keine Mahnung erforderlich. Achtung: Eine einseitige Frist in der Rechnung reicht nicht aus! Die Rechnung kann aber gleichzeitig als Mahnung dienen.
  • Verbraucher (§ 286 Abs. 3 BGB): Bei Rechnungen an Verbraucher sollten Sie auf die Verzugsfolgen ausdrücklich hinweisen.
  • Endgültige Leistungsverweigerung (§ 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB): Verweigert der Schuldner die Zahlung ernsthaft und endgültig, ist eine Mahnung überflüssig.
MUSTER MAhnung - Klick-

Empfohlener Inhalt einer Mahnung
Zwar ist keine Form vorgeschrieben, die Mahnung sollte jedoch aus Beweisgründen schriftlich erfolgen und folgende Angaben enthalten:

Schuldnerdaten

Die Mahnung sollten alle Ihnen bekannten Daten des Schuldners enthalten sein.

Leistungsbeschreibung

Beschreiben Sie die Leistung die Ihnen zusteht genau, mit der Angabe woraus Sie Ihren Anspruch ableiten (Was möchten Sie aus welcher Vereinbarung haben?).

Leistungsfrist

Setzen Sie eine Frist bis zu der Sie die Leistung final wünschen. Regelmäßig empfehlen sich maximal zwei Wochen.

Hinweis auf die Folgen

Geben Sie einen Hinweis, was bei Fristablauf Ihre weiteren Schritte sind und dass sich der Schuldner mit Fristablauf in Verzug befindet.